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   BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78   

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BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78 (https://dejure.org/1980,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1980 - 7 C 56.78 (https://dejure.org/1980,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 7 C 56.78 (https://dejure.org/1980,1879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Heranziehung zur Gewerbesteuer - Ausschluss von Einwendungen gegen den Gewerbesteuermessbescheid - Verletzung der Rechtsweggarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Rechtsschutz nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnung (BVerfGE 40, 272 [274 f.]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht einen bestimmten Rechtsweg, sondern garantiert dem einzelnen Bürger lediglich, daß ihn beeinträchtigende hoheitliche Maßnahmen in irgendeinem gerichtlichen Verfahren überprüft werden können (vgl. BVerfGE 31, 364 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70] [368]).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74

    Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides durch das Finanzamt als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78
    Allerdings setzt die Befugnis der Gemeinde zum Erlaß eines Gewerbesteuerbescheides voraus, daß ein Gewerbesteuermeßbescheid des Finanzamts, in dem die Besteuerungsgrundlagen festgestellt sind, vorliegt; diese Voraussetzung entfällt nur bei Erhebung der Mindestgewerbesteuer durch die Gemeinde nach § 17 a GewStG (vgl. BVerwGE 51, 169 [173 f.]).
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 7.59
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78
    Der Effektivität des grundgesetzlich gewährleisteten Rechtsschutzes wird ferner dadurch genügt, daß nach § 242 Abs. 2 AO a.F. und § 69 Abs. 2 und 3 FGO vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermeßbescheides gewährt werden kann und daß, wenn dies geschieht, auch die Vollziehung eines aufgrund des Gewerbesteuermeßbescheides erlassenen Gewerbesteuerbescheides auszusetzen ist (vgl. BVerwGE 10, 335 f.).
  • OVG Thüringen, 17.03.2003 - 4 EO 269/02

    Kommunale Steuern; Einstweiliger Rechtsschutz für die Aussetzung der Vollziehung

    Wird ein Messbescheid durch Berichtigung oder im Rechtsmittelweg geändert, so ist der Realsteuerbescheid nach §§ 1 Abs. 2 Nr. 4, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 von Amts wegen zu ändern, und zwar auch dann, wenn er bestandskräftig geworden ist (BVerwG, Urteil vom 17.01.1980 -7 C 56/78-, Buchholz 401.5 § 5 GewStG Nr. 3 zu den entsprechenden Bestimmungen der insoweit vergleichbaren AO a. F.).

    Eine Pflicht der hebeberechtigten Gemeinde, die zur Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags (§ 14 Abs. 2 GewStG) erforderlichen Verwaltungsvorgänge der Finanzbehörden beizuziehen, widerspräche der dargestellten Kompetenzverteilung im mehrstufigen Besteuerungsverfahren und ist auch deshalb entbehrlich, weil die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid von Amts wegen aufzuheben bzw. zu ändern hat, wenn der zu Grunde liegende Gewerbesteuermessbescheid aufgehoben oder geändert werden sollte, was auch dann gilt, wenn der Gewerbesteuerbescheid inzwischen bestandskräftig sein sollte (§§ 1 Abs. 2 Nr. 4, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977; BVerwG, Urteil vom 17.01.1980 - 7 C 56/78-, Buchholz 401.5 § 5 GewStG Nr. 3 zu den entsprechenden Bestimmungen der insoweit vergleichbaren AO a. F.).

    Der Rechtsschutzgarantie wird hier dadurch genügt, dass Angriffe gegen den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts in dem gegen diesen Bescheid eröffneten Verfahren vor den Finanzgerichten, Angriffe gegen den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde in dem insoweit eröffneten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten verfolgt werden können (BVerwG, Urteil vom 17.01.1980 - 7 C 56/78 -, Buchholz 401.5 § 5 GewStG Nr. 3).

  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

    Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen

    Im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren gegen einen Gewerbesteuerbescheid seien sie ausgeschlossen (Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 56.78 - Buchholz 401.5 § 5 Gewerbesteuergesetz Nr. 3 S. 8 (10 f., 13)).

    Dieser Ausschluß verletze nicht die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1980, a. a. O., S. 13 f.).

  • BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 20.90

    Rechtsweg - Gewerbesteuermeßbescheid - Beschwer - Zeitpunkt - Haftungsschuldner -

    Im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren gegen einen Gewerbesteuerbescheid sind sie ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 56.78 - Buchholz 401.5 § 5 Gewerbesteuergesetz Nr. 3 S. 8 ).

    Dieser Ausschluß verletzt entgegen der Auffassung der Revision nicht die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1980, a.a.O. S. 13 f.).

  • BVerwG, 12.08.2014 - 9 B 23.14

    Gewerbesteuer; Quellensteuer; ausländische Quellensteuer;

    Der Steuerpflichtige kann Einwendungen gegen die Besteuerungsgrundlagen nur durch Anfechtung des Steuermessbescheides, also ausschließlich im finanzgerichtlichen Verfahren geltend machen; im Anfechtungsverfahren gegen den von der Gemeinde erlassenen Gewerbesteuerbescheid sind Einwendungen gegen den Gewerbesteuermessbescheid ausgeschlossen (Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 56.78 - Buchholz 401.5 § 5 GewStG Nr. 3).
  • OVG Saarland, 17.06.2021 - 1 B 72/21

    Zur Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids in Bezug auf den auf seiner

    Der Effektivität des in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsschutzes wird durch die Möglichkeit der finanzgerichtlichen Anfechtung der Gewerbesteuermessbescheide sowie dadurch genügt, dass nach § 69 Abs. 2 und 3 FGO vom Finanzgericht vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuermessbescheide gewährt werden kann und dass, wenn dies geschieht, nach § 361 Abs. 3 Satz 1 AO (juris: AO 1977) auch die Vollziehung der aufgrund der Gewerbesteuermessbescheide erlassenen Gewerbesteuerbescheide auszusetzen ist (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17.1.1980 - 7 C 56/78 -, juris).(Rn.22).

    [BVerwG, Urteil vom 17.1.1980 - 7 C 56.78 -, juris, Rdnr. 11; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2013 - 2 S 692/13 -, juris, 2. Leitsatz].

  • BVerwG, 08.12.1988 - 8 B 58.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO ist, wenn der Gewerbesteuermeßbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren aufgehoben oder geändert wird, der Gewerbesteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern (vgl. Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 56.78 - Buchholz 401.5 § 5 GewStG Nr. 3 S. 8 ).

    Denn ein Kläger kann mit dem Einwand, der Gewerbesteuermeßbescheid sei ihm nicht zugegangen und daher nicht wirksam geworden, gemäß § 351 Abs. 2 AO im Anfechtungsverfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid nicht durchdringen (Urteil vom 17. Januar 1980 a.a.O. S. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89

    Haftung für Gewerbesteuer bei Unternehmensübereignung - Einwendungen des neuen

    Im Anfechtungsverfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid selbst, sind Einwendungen gegen den Gewerbesteuermeßbescheid ausgeschlossen (so BVerwG, Urteil vom 17.1.1980 -- 7 C 56.78 -- Buchholz aaO Nr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 1 L 148/10

    Kammerzugehörigkeit eines Universitätsklinikums

    Denn jedenfalls mit der nach §§ 122, 124 Abs. 1 AO erforderlichen Bekanntgabe des hier maßgeblichen Steuerbescheides an den Kläger entfaltet dieser ihm gegenüber seine Wirksamkeit ( vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1980 - Az.: 7 C 56.78 -, Buchholz 401.5 § 5 GewStG Nr. 3 [m. w. N.]; BFH, Urteil vom 17. März 2010 - Az.: IV R 60/07 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).
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